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   BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70   

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https://dejure.org/1971,2898
BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70 (https://dejure.org/1971,2898)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1971 - IV B 134.70 (https://dejure.org/1971,2898)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1971 - IV B 134.70 (https://dejure.org/1971,2898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Flurbereinigungsgericht; Kostenentscheidung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung aber vor Zustellung des Urteils eingereichten Schriftsatzes - Änderung in der vorgesehenen Nutzung einer Fläche - Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für das Beschwerdeverfahren - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1972, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.12.1969 - III B 68.69

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70
    Eine rechtsähnliche Anwendung der Vorschriften über die Anschlußberufung und Anschlußrevision auf die Nichtzulassungsbeschwerde verbietet sich jedoch im Hinblick auf die Besonderheiten dieses Rechtsmittels, die mit Ziel und Zweck der Anschlußrechtsmittel in der Hauptsache nicht vergleichbar sind (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1969 - BVerwG III B 68.69 - in BVerwGE 34, 351 [352]).
  • BFH, 16.10.1970 - VI B 24/70

    Berücksichtigung eines Schriftsatzes - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70
    Allerdings mußte der Verwaltungsgerichtshof diesen Schriftsatz berücksichtigen, d.h. seinen Inhalt zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen, da das Urteil im vorliegenden Falle gemäß § 116 Abs. 2 VwGO nicht schon mit der Beratung und Beschlußfassung, sondern erst mit der Zustellung ergangen ist (vgl. etwa Beschluß des BFH vom 16. Oktober 1970 in NJW 1971, 1200).
  • BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
    Auszug aus BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70
    Dies ist selbst dann nicht möglich, wenn das Flurbereinigungsgericht, wie die Beklagte behauptet, hinsichtlich der von ihm insoweit getroffenen Entscheidung von dem Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - abgewichen sein sollte oder wenn darin eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sollte gesehen werden können.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70
    Dies setzt aber voraus, daß das Rechtsmittel aus anderen Gründen als der Anfechtung der Kostenentscheidung zulässig ist, weil sonst diese Vorschrift dadurch ohne weiteres umgangen werden könnte, daß eine Partei einen unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Sachantrag stellt (vgl. Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 30. Aufl. 1970, Anm. 2 A zu § 99 und Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 22.67 -).
  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Richtig ist allerdings, daß das Gericht diesen - zwar nach Schluß der mündlichen Verhandlung, aber noch - vor Verkündung des Urteils eingegangenen Schriftsatz zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen mußte, weil auf diese Weise bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein falsches Urteil möglichst verhindert werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. August 1971 - BVerwG 4 B 134.70 - RdL 1972, 26; Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - NVwZ 1989, 750 = Buchhholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 4; Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 55/88] = Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 ).
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